Um das aufgerüttelte Gewissen manches Mitmenschen wieder zu beruhigen, wird gern betont, dass die Genehmigung von Tierversuchen in Deutschland ein besonders aufwendiges und schwieriges Verfahren sei. In Wirklichkeit ist die Tierversuchskomission als das zuständige Genehmigungsorgan überwiegend mit Fachleuten besetzt, die in der Regel selbst von der Durchführung von Tierversuchen profitieren. Diese überstimmen in der Regel konsequent die in der Minderheit bestellten Vertreter von Tierschutzorganisationen. Bei der Begründung, warum gerade eine bestimmte Tierart für einen Versuch hergenommen werden soll, werden meistens Standardformulierungen verwendet. So reicht zum Beispiel oft die Behauptung aus, dass die gesamte bisherige wissenschaftliche Literatur zu einer bestimmten Fragestellung auf dieser Tierart - z.B. Mäusen - beruhe und deswegen die Reproduzierbarkeit und Vergleichbarkeit der neu zu erwartenden Ergebnisse am besten sei, wenn wieder an Mäusen geforscht wird. Das bedeutet also: wenn Allergien, Infektionen, Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die beim Menschen auftreten, erforscht werden sollen, dann am besten erst einmal an der Maus oder Ratte, weil das immer so gemacht wird - nicht etwa weil die Maus dem Menschen besonders ähnlich sei oder an den gleichen Krankheiten wie der Mensch erkranken würde. Diese Begründung ist nicht nur schwer nachzuvollziehen, sondern sie birgt auch den Keim für Fehlschläge und falsche Ergebnisse in sich.