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 Pressemitteilung über die Klageerhebung

Luthers totalitäres Regime vor Gericht. Universelles Leben verlangt Schadensersatz für zehn Jahre Verfolgung
Es ist unglaublich, aber wahr: Ausgerechnet die Institutionen mit der größten kriminellen Vergangenheit der Geschichte erdreisten sich in Deutschland, wieder geistigen Terror gegen Andersdenkende auszuüben – Kirchen, von denen der bekannte und vielfach ausgezeichnete Historiker Karlheinz Deschner schreibt: "Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20.Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische."
Der Gründer des evangelisch-lutherischen Ablegers dieser Kirche rief zum Massenmord an Bauern auf, empfahl Anders-gläubige dem Henker und forderte die Brandschatzung jüdischer Synagogen. Luther war am Ende seines Lebens ein Krimineller, der heute wegen Volksverhetzung, Anstiftung zu Mord, Landfriedensbruch und Brandstiftung angeklagt würde. Die bayerischen Nachfolger vom Stammbaum des Volksaufwieglers haben es in einer über 10-jährigen, beispiellosen Hetzkampagne geschafft, dass die Anhänger des Universellen Lebens, einer von Gerichten und Behörden als gesetzes- und verfassungstreu anerkannten Religionsgemeinschaft, zu gebrandmarkten Außenseitern der Gesellschaft wurden, denen man keine Veranstaltungsräume mehr vermietet, denen man wegen ihres Glaubens keine Grundstücke verkauft, die man als Pädagogen ablehnt, deren Bauernhöfe und Marktstände man mit Boykottaufrufen überzieht und vieles andere mehr.
Diese verhehrenden Auswirkungen des Vernichtungsfeldzugs der Luther-Nachfolger wurde durch eine Vielzahl von Lügen und Verunglimpfungen durch die Ev.-Luth. Kirche in Bayern und ihres Beauftragten, Dr. Wolfgang Behnk, möglich. Die einzelnen Ehrabschneidungen wurden jeweils als Ausfluss kirchlicher "Meinungsfreiheit" von großzügigen Gerichten geduldet, ohne dass die Gesamtwirkung des jahrelangen Rufmords berücksichtigt wurde.
Dies soll nunmehr nachgeholt werden - im Rahmen einer Klage, die wir für die Glaubensgemeinschaft beim Landgericht München I heute eingereicht haben, und in der die 10-jährige Verfolgungsgeschichte einer religiösen Minderheit und deren Auswirkungen auf unbescholtene Mitbürger dargestellt werden. Die Gemeinschaft beruft sich auf das von der Rechtsprechung entwickelte Allgemeine Persönlichkeitsrecht und verlangt für die Beeinträchtigung der Menschenrechte und Menschenwürde ihrer Anhänger Entschädigung, deren Höhe sie in das Ermessen des Gerichts stellt.
Die 133 DIN-A4-Seiten umfassende Begründung ist hier nachzulesen.
Dr.Christian Sailer Rechtsanwalt
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