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Christus, der Schlüssel zum Tor des Lebens

 

"Ein Abgrund
staatlicher Willkür"

Wie unser Staat versucht,
eine religiöse Minderheit zu ruinieren


Laut Verfassung müssten staatliche Behörden und Justiz alle Religionsgemeinschaften gleich behandeln. Wie weit wir in Deutschland davon entfernt sind, zeigt exemplarisch der Fall der Urchristen im Universellen Leben: Der Staat räumt nicht nur den großen Kirchen erhebliche finanzielle Privilegien (z.B. Subventionen in Milliardenhöhe) ein, er versucht darüber hinaus, kleinere Religionsgemeinschaften, die den Großkirchen missfallen, finanziell zu ruinieren.

 

Im Fall des Universellen Lebens, von Gerichten als "Glaubensgemeinschaft im Sinne der Verfassung" anerkannt, begann dies im Jahr 1992 mit dem Vorstoß eines Kirchenfunktionärs im Bayerischen Finanzministerium. Der damalige Bürgermeister von Hettstadt (Landkreis Würzburg) und langjähriger Kolpingfunktionär Waldemar Zorn griff zum Telefonhörer und behauptete dreist, die von ihm als "Sekte" verketzerte Gemeinschaft, die aufgrund ihrer religiösen Ziele seit langem als gemeinnützig anerkannt war, baue "unter dem Deckmantel der religiösen Betätigung ein Wirtschaftsunternehmen von immensen Ausmaßen" auf. Zwar war dies frei erfunden; aber sofort wurde der Staatssekretär informiert und eine Steuerprüfung angeordnet. Dummerweise stellte sich heraus, dass alles in bester Ordnung war. Die Steuerprüfung bescheinigte der Glaubensgemeinschaft, ihre Spenden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, sodass, so wörtlich, "keine Einwände gegen die Gemeinnützigkeit des Universellen Lebens bestehen."

Normalerweise wäre damit die Angelegenheit erledigt gewesen. Doch jetzt passierte folgendes: Das Finanzministerium ordnete 1993 par ordre de mufti an, dem Universellen Leben die Gemeinnützigkeit zu entziehen, mit der Folge, dass alle Spenden rückwirkend für acht Jahre versteuert werden mussten. Zwar behauptet auch das Ministerium nicht, dass Spenden satzungswidrig verwendet worden seien. Aber: Weil einige Anhänger der Glaubensgemeinschaft selbständige Betriebe gegründet hätten, sei davon auszugehen, dass der Trägerverein der Glaubensgemeinschaft seine eigenen Mitglieder fördere. Das Gegenteil war von der Betriebsprüfung festgestellt worden. Aber dem Ministerium ging es um etwas ganz anderes: Die "gemeinnützigkeitsrechtliche Sektenproblematik" müsse geklärt werden, indem man durch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit einen Finanzgerichtsprozess auslöse.

Den Drahtziehern dieser behördlichen  Intrige war klar, dass die Spenden der vergangenen Jahre längst - satzungsgemäß und damit gemeinnützig - ausgegeben waren. Es handelte sich um einen Millionenbetrag - und um diesen Betrag rückwirkend aufzubringen, musste die Glaubensgemeinschaft wiederum um Spenden bitten - die dann ihrerseits ebenfalls durch Schenkungssteuern geschmälert wurden.

Ein wahrhaft katholisch inspirierter Plan zum Nachteil von "Ketzern" - der allerdings nicht aufging. Die Urchristen beglichen in einem solidarischen Kraftakt die finanziellen Forderungen der Behörden - und erklärten im gleichen Atemzug, sie wollten sich in Zukunft nicht weiter auf die finanziellen Erleichterungen eines Staates verlassen, der sich in so skandalöser Weise zum Büttel der Amtskirchen machen lässt. Gleichzeitig zogen sie 1994 jedoch vor Gericht, um die zu Unrecht eingeforderten Steuergelder zurückzuerhalten. Und dieses Gerichtsverfahren mit mehreren Folgeprozessen ging erst 2009 - 15 Jahre später! - zu Ende. Doch der Reihe nach.

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