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Der sogenannte „Tote“
ist nicht immer tot.
Unvorstellbare Schmerzen und Qualen
für die Seele, die sich nicht
rechtzeitig vom Körper lösen kann.



Wer den Tod, das Unausweichliche, von sich schieben möchte, aber dennoch diesbezüglich viele Sorgen und Gedanken bewegt, der wird nun unweigerlich in sich Fragen tragen wie: Ist Tod gleich Tod? Gibt es ein Zwischenstadium, das unergründlich ist? Was ist z.B. der Scheintod? Ist die Gehirnfunktion ein sicheres Indiz dafür, ob der Tod eingetreten ist oder nicht?

Der sogenannte „Tote“ ist nicht immer tot. Solange die Seele nicht ganz ihr Silberband, also ihre Seelenhüllen, aus dem Körper gezogen hat, ist der Mensch nicht gänzlich tot. Die sterbliche Hülle ist erst dann seelenlos, also ohne Informationsenergie, wenn die Seele vollständig aus dem physischen Körper herausgeglitten ist.

Das Ausströmen der Seele aus der sterblichen Hülle kann rasch erfolgen, kann aber auch Stunden oder sogar Tage dauern. Es kommt eben auf den Menschen an, wie dieser im Zeitlichen gelebt hat. Ein Sprichwort heißt: „Wie man sich bettet, so liegt man.“ Jeder Mensch entscheidet selbst über sein Erdenleben. Wie er gelebt hat, so stirbt er. Was der Mensch beim Sterbevorgang erlebt und eventuell sogar erdulden muß, können in vielen Situationen die Menschen, die um ihn stehen, nicht erfassen.

Ist ein Mensch sehr stark im Materiellen verwurzelt, hat er seine Seele durch Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz der Unendlichkeit, gegen das Leben, sehr belastet, war für ihn der Tod das „Aus“ des Lebens, dann wird er es am Ende seiner Erdentage sehr schwer haben, loszulassen, auf daß sich die Seele von ihm lösen kann. Durch das krampfhafte Festhalten am Diesseits hält der Sterbende seine Seele, die ohnehin noch über das Informationsband an den physischen Leib gefesselt ist, oft um Tage länger als vorgesehen, und das so lange, bis im Körper keine Lebenskraft mehr vorhanden ist, bis Seele und Körper so geschwächt sind, daß eine Trennung der Energie erfolgt, weil kein Energiefluß mehr stattfinden kann.

Der Arzt bescheinigt den Tod eines Menschen dann, wenn die Gehirnströme nicht mehr meßbar sind und der Arzt keinen Hauch des Atems mehr feststellen kann. Dennoch kann dieser Mensch noch Tage am Leben sein, denn die feinen Restströme aus der Seele, die Lebenskraft sind und die noch über das Informationsband zum Sterbenden fließen – was allerdings mit den groben Instrumenten, die der Arzt verwendet, nicht gemessen, also registriert wird –, geben dem sogenannten Toten noch die Möglichkeit, das wahrzunehmen, was um ihn herum geschieht. Der Sterbende kann sich dann allerdings nicht mehr bemerkbar machen, weil die noch im Menschen vorhandene Seelenenergie, gleich Lebenskraft, dazu nicht ausreicht.

Das Silberband, das Informationsband, ist, wie gesagt, auch ein Schmerzleiter. Jeder Schmerz ist, auch von der Seele ausgehend, eine Information an den Körper. Stirbt z.B. ein Mensch an einer Krankheit, die ihm große Schmerzen verursachte, und hat sich die Seele noch nicht vollständig ihres Körpers entledigt, dann ist es möglich, daß der Hinscheidende, der vom Arzt schon für tot erklärt worden ist, über das Informationsband, den Schmerzleiter, den Schmerz noch spüren kann, ohne daß der scheinbar Hingeschiedene noch ein Zeichen zu geben vermag. Wenn dann im Körper Eingriffe vorgenommen werden, wie z.B. eine Obduktion oder gar eine Organentnahme, so kann der Mensch, dem dies widerfährt, über den Schmerzleiter, das Informationsband, die Obduktion oder gar die Organentnahme schmerzhaft wahrnehmen. Er leidet unsäglich.

Gerade den Vorgang der Entnahme eines Organs erlebt der scheinbar Hingeschiedene, denn der Körper des Totgesagten darf bei einer Organentnahme noch nicht vollständig tot sein, weil sonst das entnommene Organ medizinisch-chirurgisch nicht mehr verwendbar wäre. Über lebenserhaltende Geräte wird sein Körper am „Leben“ erhalten. Diese Maßnahmen, wenn sie auch mit künstlichen Mitteln erfolgen, binden jedoch die Seele an ihren Körper, was besagt, daß das Informationsband, das unter anderem, wie gesagt, die Schmerzen leitet, den Totgesagten noch mit Lebenskraft versorgt. Der scheinbar Hingeschiedene kann noch denken und fühlen, sich aber nicht mehr bewegen. Er hat unvorstellbare Schmerzen, kann sich aber nicht mehr bemerkbar machen und auch nicht mehr wehren. Diese schreckliche Situation ist leider allzuoft bittere und leidvolle Wirklichkeit.

Das entnommene Organ besitzt also noch Lebenskraft – es lebt, wie es ja auch von medizinischer Seite her vorgesehen ist. Im Organ sind die Informationen des Totgesagten. Diese Informationen prägen das Spenderorgan; es ist die Schwingung des Spenders. Wird nun dieses Organ in einen anderen Körper eingepflanzt, so kann dieser die Schwingung des „Spenders“, die im Organ lebendig ist, nicht annehmen, weil der Spender in einem ganz anderen Bewußtsein gelebt hat als der Empfänger, denn das Bewußtsein eines Menschen setzt sich aus den jeweiligen Inhalten seiner Gefühle, Empfindungen, Gedanken, Worte und Handlungen zusammen; es stimmt nicht mit dem Bewußtsein irgend eines anderen Menschen überein.

Der Empfänger des Organs hat also ein vollkommen anderes Bewußtsein. Infolgedessen sind es zum einen zwei verschiedene Schwingungsebenen, so daß der Körper des Empfängers bestrebt ist, das ihm fremde Organ wieder abzustoßen. Zum anderen ist es möglich, daß die Seele des nun hingeschiedenen Spenders durch sein Organ, das Spenderorgan, das in einem anderen Menschen ist, über dessen Bewußtsein – soweit dessen Charakterstruktur die Voraussetzungen hierfür bietet – agiert. Das kann bedeuten, daß ein Empfänger Teile der Programme des Spenders übernimmt und somit zwangsläufig eine Bewußtseinsveränderung erfährt.

Ähnliches erlebt der Totgesagte beim Begräbnis seines Körpers oder bei der Einäscherung. Hat sich das Informationsband, das auch schmerzleitend ist und Seele und Körper verbindet, noch nicht gänzlich vom Sterbenden gelöst, dann erlebt der sogenannte Leichnam, der eingeäschert oder der begraben wird, ähnliches Schreckliches wie bei der Organentnahme. Beim Begräbnis überfällt den scheinbar Hingeschiedenen die panische Angst vor dem Ersticken, bei der Einäscherung fühlt er zum Teil die großen Schmerzen des Verbranntwerdens. Daß der Körper des ärztlicherseits für tot Erklärten im Krematorium bis zur Einäscherung bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt gelagert wird, ist für die materiegebundene Seele ebenfalls mit unsäglichen, beklemmenden Ängsten, Pein und den Gefühlen des hilflosen Ausgeliefertseins verbunden.

So mancher wird denken: „Das glaube ich nicht“ oder „Das ist ein Horrorszenario.“ Wir können beides vorbringen, daß wir daran nicht glauben oder daß es ein Horrorszenario sei. Doch eines sollten wir bedenken: Daß wir das meiste nicht sehen, was sich hinter den Kulissen unserer materiellen Welt abspielt. Und außerdem: Wer will den Gegenbeweis antreten? Hier steht Aussage gegen Aussage. Keiner kann dem anderen beweisen, daß es so ist oder daß es nicht so ist. Wie sagt der Kleine Prinz? Man sieht nur mit dem Herzen gut.

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