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Gerichtsentscheidungen



Einige Gerichtsentscheidungen
zur Glaubensgemeinschaft Universelles Leben

1.

Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.10.1994
– 4 CE 93.2586 –,
ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben e.V. ./. Gemeinde Hettstadt:

Beim Universellen Leben e.V. handelt es sich um eine Religionsgemeinschaft i.S.v.Art.140 Grundgesetz i.V.m. Art.137 Weimarer Reichsverfassung (Leitsatz 1, abgedr. in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1995, S.502)

 

 

2.

Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4.4.1995
– 7 CE 95.462 –,
ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben e.V. ./. Freistaat Bayern:

Der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit wird im Wege einer einstweiligen Anordnung u.a. untersagt,

  • dem Universellen Leben "Rassismus und dabei insbesondere Antisemitismus vorzuwerfen",
     
  • zu behaupten, "es existieren bereits Anzeichen für eine Kooperation zwischen dem UL und rechtsextremen Organisationen".

 

 

3.

Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 8.1.1998
– 3 O 601/97 –,
ergangen in dem Rechtsstreit Firma Gut zum Leben ./. Junge Union Neu-Isenburg:

Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung zu behaupten,

  • dass Menschen in Geschäften der Firma Gut zum Leben nur für einen Hungerlohn arbeiten würden.

 

 

4.

Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 4.9.1998
– M 24 K 95.3517 -,
ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben e.V. ./. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit:

Das Verwaltungsgericht untersagt u.a., die Behauptung zu verbreiten,

  • dass die Mitarbeiter von Betrieben, die von Anhängern der Glaubensgemeinschaft gegründet wurden und betrieben werden, "mit einem Hungerlohn abgespeist werden".

Weiter erklärte es das Verwaltungsgericht in diesem Urteil für unzulässig,

  • dem Universellen Leben einen "Hang zum Totalitarismus" nachzusagen, der bei solchen Gruppen "zu einer Belastung für eine pluralistische Demokratie" werde.

 

 

5.

Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 18.12.2001
– 17 O 627/01 –,
ergangen in dem Rechtsstreit Firma Lebe Gesund ./. Aktion Bildungsinformation e.V.:

Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung zu behaupten,

  • in den der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben zugehörigen sogenannten Christusbetrieben würden die Leute entgegen aller rechtlichen Bestimmungen weit unter Tarif bezahlt. Erwachsene verdienten in Vollzeittätigkeit nur 2.000,00 DM.

 

 

6.

Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 14.4.1999
– W 10 K 98.1100 -,
ergangen in dem Rechtsstreit Firma Gut zum Leben ./. Freistaat Bayern:

Das Verwaltungsgericht spricht dem von Angehörigen des Universellen Lebens geführten landwirtschaftlichen Betrieb staatliche Fördermittel für ökologischen Landbau zu.

In einer umfassenden Begründung bestätigt das Gericht, dass es sich bei der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben um eine gesetzes- und verfassungstreue Religionsgemeinschaft handelt.

 

 

7.

Urteil des Landgerichts Berlin vom 9.1.2003
– 27 O 445/02 -,
ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben e.V. ./. Chatwin:

Das Landgericht untersagt die Behauptung,

  • die Ideologie der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben beinhalte antisemitisches Gedankengut.

 

 

8.

Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 20.1.2003
– 324 O 15/03 -,
ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben ./. Andreas Hochhaus:

Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung, in bezug auf das Universelle Leben zu behaupten,

  • es handle sich um eine "vom Gericht als totalitäre Sekte bezeichnete" Gemeinschaft,
  • es handle sich um eine Gruppierung, "die antisemitisches und faschistisches Gedankengut verbreitet".

 

 

9.

Beschluss des Landgerichts Berlin vom 15.6.2004
 – 27 O 496/04 -,
ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben ./. Samuel Laster:

Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung, in bezug auf das Universelle Leben

a) die Äußerung

  • "UL steht, wie aus den Anlagen hervorgeht, in offener und verdeckter Verbindung zu einer Vielzahl von Organisationen mit rechtsextremen Gedankengut."

zu verbreiten oder verbreiten zu lassen;

b) die Äußerung

  • "Die Sekte widmete nicht nur eine ganze Ausgabe ihrer Zeitschrift 'Christusstaat' (Nr.9, 1991) antisemitischer Hetzpropaganda",

zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, es sei denn, es wird gleichzeitig hinzugefügt, dass sich der Redakteur der Zeitschrift "Christusstaat" von den entsprechenden Texten öffentlich distanziert und dafür entschuldigt hat;

c) die Äußerung

  • "... einer ihrer Wortführer (Klaus Meurer) vertrat auch die folgende Auffassung: 'Die Juden im Dritten Reich seien wahrscheinlich reinkarnierte Seelen von Sklavenhändlern im Alten Rom gewesen. Nach 'Göttlichem Gesetz' seien sie unter Hitler eben 'dran' gewesen." und "Das Gesetz arbeitet präzise. Die Nazis, die Gestapoleute sind sicherlich, deskriptiv gesehen, Vollstrecker des Schicksals..."

zu verbreiten oder verbreiten zu lassen;

d) die Äußerung

  • (Pfarrer Thomas Gandow... warnte...) "Die Sekte habe früher auch Thesen über eine 'jüdisch-zionistische Weltverschwörung' sowie Auszüge aus den angeblichen 'Protokollen der Weisen von Zion' verbreitet"

zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, es sei denn, es wird gleichzeitig hinzugefügt, dass sich der Redakteur der entsprechenden Veröffentlichung öffentlich davon distanziert und entschuldigt hat;

e) die Äußerung

  • "Behauptungen in eigenen Publikationen, dass auch Deutschland 'Spielball herrschsüchtiger Juden' sei, (wurden nach öffentlichen Protesten zurückgenommen)"

zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.

 

 

10.

Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 24.10.2005
– 324 O 817/05 -,
ergangen in dem Rechtsstreit Universelles Leben ./. Sebastian Vollnhals:

Das Landgericht untersagt im Wege einer einstweiligen Verfügung, in bezug auf das Universelle Leben zu äußern,

  • "rechter 'UL-Mob'", "Weg mit dem Nazidreck!", "Rassistischen Christenwahn angreifen!"

 

 

 

 

 

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