
  Urchristen und die Amtskirchen

Die Gemeinschaft der Urchristen im Universellen Leben ist in Deutschland als Glaubensgemeinschaft im Sinne der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland gerichtlich anerkannt. Urchristliche Prinzipien wie Gleichheit, Freiheit, Einheit, Brüderlichkeit und Gerechtigkeit, sind Werte, die auch für die Väter der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland erstrebenswerte Ideale der deutschen Gesellschaft dargestellt haben. Urchristen leben mit ihren Mitbürgern und anderen religiösen Gruppierungen in Frieden, in gegenseitiger Toleranz und Achtung.
Ein zentrales Prinzip der Urchristen ist die Freiheit. Es gibt weder Mitgliedsbeiträge, noch Steuern, noch Riten, noch Dogmen, noch Rituale, es gibt weder Priester noch Prunkbauten aus Stein, und auch keine ewige Verdammnis.
Die institutionellen Glaubenskonzerne mit staatsähnlichen Machtbefugnissen in Deutschland empfinden die freiheitliche Lehre der Urchristen verständlicherweise als Gefahr. Zu Hunderttausenden laufen der katholischen und lutherischen Kirche jährlich die zahlungspflichtigen Mitglieder davon, sie fürchten deshalb um ihre Milliardeneinnahmen, die sie vom Staat eintreiben lassen.
Beide Amtskirchen unterhalten grosse Propaganda-Abteilungen, die die Aufgabe haben, Andersgläubige im Sinne der traditionellen Inquisition zu bekämpfen. Da unmittelbare Gewalteinwirkung im Rechtsstaat Deutschland heute nicht mehr möglich ist, wird vorwiegend mit den Mitteln des Rufmords gearbeitet. Der Propagandaetat der beiden Amtskirchen beträgt jährlich etwas 300 Millionen DM (Focus, 1/98).
Der Rufmordmechanismus (so Focus 1998, Heft 23) wird von kirchlichen sogenannten Experten gesteuert, die entweder offen in ihrerer Eigenschaft als Pfarrer Unwahrheiten verbeiten, oder sich hierzu bezahlter Mitarbeiter bedienen, Oft verbergen sich diese Zweigstellen hinter unverfänglichen Bezeichnungen wie "Bürgerinitiative", "Verein", oder ähnlichem.
Seit nunmehr über 15 Jahren werden von kirchlichen Experten und ihren Helfershelfern Lügen über die Urchristen verbreitet. Die Unverfrorenheit geht so weit, dass dem führenden Experten auf diesem Gebiet, einem Pfarrer, erst vor kurzem die Staatsanwaltschaft bescheinigte, vor Gericht eine unrichtige eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben.
Eine wirksame rechtliche Handhabe gegen Rufmord gibt es in Deutschland nicht. Kirchliche Experten und ihre Beraterstäbe verpacken die Lügen als "Meinungsäusserungen" so, dass sie juristisch nicht anfechtbar sind. Das Recht zu diesem vorgehen lassen sie sich von staatlichen Gerichten sogar bestätigen.
Die Opfer der Rufmordkampagne haben keine Möglichkeit, die Unwahrheit richtigzustellen. Soweit die Amtskirchen die Medien nicht selbst kontrollieren, verhindern sie die Veröffentlichung der Wahrheit mit ihren Wirschaftsmilliarden.
Die Vorwürfe der kirchlichen Experten sind im übrigen äusserst fantasielos: Sie projizieren einfach die unmoralischen und rechtswidrigen Verhaltensweisen aus dem Umkreis der Amtskirchen auf anständige Bürger und vermischen sie mit den uralten Lügen aus der langen Tradition der Inquisition. Die kirchlichen Experten können mit Recht darauf verweisen, dass diese Stategie in der Vergangenheit erfolgreich war: Millionen von Menschen sind auf diese Weise umgebracht worden. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass immer weniger Menschen auf die kirchliche Propaganda hereinfallen, mag sie auch noch so geschickt verpackt sein. Immer mehr Menschen erkennen auch, dass Gott und Christus mit den amtskirchlichen Institutionen nichts zu tun hat. Sie bejahen deshalb auch die Feststellung der Urchristen: Gott ja - Kirche nein.
Hier lesen Sie die Erklärung zur Religionsunfreiheit in Deutschland
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