|
||
|
„Gehet hinaus aus ihr,
mein Volk, daß ihr nicht teilhabt an Wo kann ich aus der Kirche austreten? In Deutschland muss der Austritt bei einer staatlichen
Behörde erklärt werden. Die betreffenden Behörden haben häufig eigene Stellen für die Bearbeitung von Kirchenaustritten eingerichtet. Man kann sich beim Pförtner oder telefonisch nach der zuständigen Stelle erkundigen. Wie kann ich aus der Kirche austreten? Wer aus der Kirche austreten möchte, sucht die betreffende Behörde auf, weist sich dort aus und erklärt den Austritt durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung. Die Behörde stellt dann eine Bescheinigung über den Austritt aus. Um keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, muss anschließend die Lohnsteuerkarte entsprechend berichtigt werden. Dies geschieht durch die Behörde, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat. Die Bescheinigung über den Austritt sollte gut aufgehoben werden, denn es ist schon vorgekommen, dass ein Kirchenaustritt Jahre oder Jahrzehnte später angezweifelt worden ist. So wie die Verhältnisse in Deutschland leider sind, bleibt jemand, der einmal als Kirchenmitglied geführt worden ist, sein Leben lang beweispflichtig, dass er kein Kirchenmitglied mehr ist. Ab welchem Lebensjahr kann der Austritt erklärt werden? Der Austritt kann ab dem Erreichen der Religionsmündigkeit erklärt werden, also ab dem 14. Lebensjahr. Welche Dokumente müssen beim Austritt vorgelegt werden? Beim Austritt muss ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. Bei Verheirateten wird außerdem gelegentlich die Vorlage der Heiratsurkunde, des Familienbuches oder zumindest Datum und Standesamt der Trauung verlangt. Was kostet ein Kirchenaustritt? Das ist je nach Bundesland verschieden. In manchen Bundesländern werden beim Kirchenaustritt keine Gebühren erhoben. In anderen wird eine Gebühr fällig, die bis zu 50 Euro betragen kann.
Zurück zur Übersicht...
Universelles Leben, Postfach 5643, D-97006
Würzburg, Deutschland |