|
|
|
CNA-Meldung vom 05. Oktober 2001:
Kommentar:Stehen die Kirchen über dem Staat?
Vor kurzem traf sich der deutsche Bundeskanzler mit Vertretern der Evangelischen Kirche Deutschlands, der Deutschen Bischofskonferenz, des Zentralrats der Juden in Deutschland und des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Dabei ging es nicht nur um den interreligiösen Dialog, sondern auch um ein so brisantes Thema wie die Abschaffung des so genannten Religionsprivilegs im deutschen Vereinsrecht. Nach diesem können verfassungsfeindliche Vereinigungen nicht verboten werden, wenn es sich um Religionsgemeinschaften handelt. Da sich hinter diesem Privileg auch radikal-islamistische Gruppierungen verschanzen können, will man es nunmehr aufheben.
Wenn der Kanzler über dieses Thema mit den Kirchen spricht, macht er in gewisser Hinsicht die Böcke zu Gärtnern. Die geplante Gesetzesänderung betrifft ausschließlich religiöse Minderheiten, die privatrechtlich organisiert sind, nicht jedoch die Kirchen, die als Körperschaften Öffentlichen Rechts nicht dem Vereinsrecht unterstehen. Und nicht nur das: Nach herrschender Rechtsauffassung gilt ihr Status als schlechthin unantastbar, gleich, wie sie sich verhalten. Auch im Falle von Gesetzes- und Verfassungsverstößen bleiben sie immer Körperschaften Öffentlichen Rechts, die keiner staatlichen Aufsicht unterliegen und nicht aufgelöst werden können. Würde eine evangelische Landeskirche zum Landfriedensbruch aufrufen, würde sich ihr Bischof zwar strafbar machen, doch die Kirche würde ihren bevorzugten Status als Körperschaft des Öffentlichen Rechts dadurch keineswegs verlieren. Diese Rechtsposition nutzen die Kirchen inzwischen wieder zum Kampf gegen Andersgläubige. Alter Inquisitionsgeist ist wieder erwacht. Bei ihren heutigen Kreuzzügen kommt es zwar nicht mehr zu Mord, aber durchaus zu massivem Rufmord. Ob sich der Kanzler wohl bewusst ist, dass seine kirchlichen Gesprächspartner Vertreter von Organisationen sind, die noch heute Heilige Schriften für verbindlich erklären, deren Inhalt in vieler Hinsicht nicht weniger aggressiv ist als das Gedankengut radikaler Islamisten? Die wenigsten Menschen wissen, dass in der Bibel Völkermord, Rassismus, Judenfeindschaft und andere Verbrechen als gottgewollt dargestellt werden nicht nur in dem blutrünstigen Alten Testament, sondern auch im Neuen Testament, in dem z.B. Petrus über Andersgläubige mit den Worten herzieht: Sie sind wie die unvernünftigen Tiere, die von der Natur dazu geboren sind, dass sie gefangen und geschlachtet werden ... Sie sind schandbare Schmutzflecken ... (2.Petr., 2.12 f.)
Ein privatrechtlicher religiöser Verein mit einer solchen Satzungsgrundlage darf in Zukunft verboten werden. Die Kirchen können sich einem solchen Verbot nur mit dem Hinweis auf ihren öffentlich-rechtlichen Status entziehen, denn sie halten unüberhörbar an den menschenverachtenden Passagen ihres Grundsatzprogramms namens Bibel fest. So heißt es etwa im römisch-katholischen Katechismus wörtlich: Das Alte Testament ist ein unaufhebbarer Teil der Heiligen Schrift. Seine Bücher sind von Gott inspiriert und behalten einen dauernden Wert, denn der Alte Bund ist nie widerrufen worden ... Die Christen verehren das Alte Testament als wahres Wort Gottes. Den Gedanken, das Alte Testament aufzugeben, weil das Neue es hinfällig gemacht habe, wies die Kirche stets entschieden zurück (Katechismus der Katholischen Kirche, 1993, Rdnr.121 und 123).
Es ist gut, wenn der Staat nicht zulässt, dass unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit aggressive Intoleranz gepredigt wird. Das muss jedoch auch für die Kirchen gelten, zumal diese bei der Verfolgung Andersgläubiger ihre Macht als öffentlich-rechtliche Körperschaften voll ausspielen. Die Kirchen dürfen nicht länger über dem Staat und der Verfassung stehen! Neben der Abschaffung des Religionsprivilegs für verfassungsfeindliche privatrechtliche Vereinigungen sollte man deshalb dem Staat auch gegenüber den Kirchen die Möglichkeit einräumen, verfassungsfeindliche und menschenrechtswidrige Verhaltensweisen rechtsaufsichtlich zu rügen und notfalls zu unterbinden. Das gilt nicht zuletzt für den kirchlichen Religionsun-terricht an staatlichen Schulen, in dem die Schaffung von Feindbildern gegenüber Andersgläubigen bzw. "Sekten" fester Bestandteil des Lehrplans ist. Welche Aggressionsbereitschaft sich in den kirchlichen Konfessionen entwickeln kann, erweist nicht nur ihr blutige Geschichte, sondern auch die Gegenwart, in der wir beispielsweise in Nordirland real erleben, wie sich katholische und protestantische Terrororganisationen gegenseitig bekämpfen. Und die furchtbaren "Gotteskrieger", die sich durch den Mord an Andersgläubigen den Himmel verdienen wollen, gibt es leider nicht nur bei radikalen Islamisten, sondern auch in der Geschichte der katholischen Kirche: Als im 12. und 13. Jahrhundert die Kreuzritter im Auftrag der Päpste in Palästina einfielen, winkte ihnen für Mord und Todschlag ein vollkommener Ablass ihrer Sündenstrafen. Im Jahr 1099 starben auf Grund dieser Ideologie bei der Eroberung Jerusalems 70.000 Juden und Muslime. Die noch vor Blut triefenden Ritter gingen anschließend "vor Freude weinend hin, um das Grab unseres Erlösers zu verehren" so die Überlieferung eines Augenzeugen.
Der Umstand, dass wir uns an die blutige Kirchengeschichte gewöhnt haben und die aggressiven Bestandteile kirchlicher Glaubenslehren verdrängen, rechtfertigt keine Sonderbehandlung. Man kann nicht das Religionsprivileg für privatrechtliche Vereine abschaffen, aber ein Kirchenprivileg einschränkungslos aufrecht erhalten, das z.B. auch eine so korrupte Kirchenkörperschaft wie den Deutschen Orden unantastbar macht.
Zurück zur CNA-Nachrichten-Übersicht
CNA - Christliche Nachrichten-Agentur im Universellen Leben e.V. |