Christliche Nachrichtenagentur im Universellen Leben e.V.

 CNA-Meldung vom 08. Oktober 2001:

 

Kommentar:

Die NATO und das Völkerrecht

 

Im Angesicht der in sich zusammensackenden Zwillingstürme von New York rechneten viele mit einer sofortigen militärischen Reaktion der Vereinigten Staaten. Doch gegen wen? Man sprach zurecht von einem Angriff auf die zivilisierte Welt, doch man wusste nicht, wer der Angreifer ist. Man sprach von einem Krieg, den islamistische Terroristen Amerika erklärt hätten, doch es war und ist in Wirklichkeit kein Krieg, den ein Staat gegen einen anderen führt, bei dem Städte und Landstriche erobert bzw. verloren werden. Es ist Terror nichtstaatlicher Art, doch vermutlich unterstützt von einem oder mehreren Staaten. Man weiß auch nicht, wann der nächste Schlag kommt, ja man hofft, ihn überhaupt zu vermeiden.

 

In dieser Situation war es nicht so selbstverständlich, sofort den so genannten Bündnisfall des Nordatlantikvertrags zu erklären. So wichtig die politische Solidarität mit den Opfern von New York und Washington und den schwer getroffenen USA auch ist, so behutsam sollte man mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für mögliche Militäreinsätze umgehen. Die NATO ist ein Bündnis nach dem Grundsatz "einer für alle und alle für einen". Wenn ein Mitgliedstaat angegriffen wird, dann gilt dies als Angriff auch gegen alle anderen. Deshalb wurde im Art.5 des Nordatlantik-Paktvertrages vereinbart, dass im Falle eines bewaffneten Angriffs jedes Mitgliedsland in Ausübung des Selbstverteidigungsrechts der Charta der Vereinigten Nationen dem angegriffenen NATO-Mitglied Beistand leistet, einschließlich der Waffengewalt, soweit sie erforderlich ist, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wieder herzustellen, wie es wörtlich heißt.

 

Wer den NATO-Vertrag aufmerksam liest und die Bezugnahme auf das Selbstverteidigungsrecht der Charta der Vereinten Nationen beachtet, stellt zunächst fest, dass Gegenschläge in Form von Strafaktionen nicht vorgesehen sind, weil sie völkerrechtswidrig wären. Und noch etwas: Das Recht zur Selbstverteidigung setzt normalerweise einen noch andauernden Angriff voraus. Die Situation punktueller Terroranschläge mit anschließender Grabesruhe hatte man 1949, als der Nordatlantikvertrag geschlossen wurde, noch nicht vor Augen. Dauert der Angriff, der zur Selbstverteidigung berechtigt, eigentlich noch an oder ist er für's erste bereits vorbei, so dass der Fall, an den Art.5 des NATO-Vertrags denkt, so dass ein Verteidigungsfall, von dem im NATO-Vertrag allein die Rede ist, gar nicht mehr in Betracht kommt? Diese Frage muss mindestens einmal gestellt werden. Angesichts der Todesdrohungen, die islamistische Gotteskrieger seit Jahren gegenüber den Amerikanern ausstoßen, spricht vieles dafür, dass man den Terror von New York und Washington noch nicht als das Ende, sondern eher als den Anfang einer Kette geplanter Gewalttaten ansehen muss. Bleibt noch die Frage, wie sich der NATO-Vertrag und die UN-Charta dazu verhalten, dass diese Gewalttaten nicht von einem Staat, sondern von einer privaten Terrororganisation erfolgten bzw. weiter drohen. Der Internationale Gerichtshof zögerte bislang auch in solchen Fällen, Kriegseinsätze völkerrechtlich zu rechtfertigen.

 

Spätestens an diesem Punkt stellt sich heraus, dass die militärischen Aktionen der Vereinigten Staaten und ihrer Bündnispartner nicht im Rahmen eines Krieges, sondern im Grunde einer internationalen Polizeiaktion stattfinden müssten. Die Täter müssen verhaftet und vor Gericht gestellt werden.

 

Auch aus diesen Gründen sollte man aufhören, von Krieg zu reden, von Gegenschlägen oder gar von Strafaktionen. Die Streitmächte der Vereinigten Staaten und Großbritanniens, die sich gegenwärtig in Asien versammeln, können sich von Rechts wegen nur als eine besonders machtvolle Polizeitruppe verstehen. Nur so dürften sie auch handeln.

 

Zurück zur CNA-Nachrichten-Übersicht

 

CNA - Christliche Nachrichten-Agentur im Universellen Leben e.V.
Haugerring 7, 97070 Würzburg, 21. Sept. 2001
Tel.: 09391/504-200, Fax: 09391/504-202

[../../../deutsch/fussnote.html]